Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz kurz WEMoG ist zum 01.12.2020 in Kraft getreten.
Der Gesetzgeber hat das bestehende Wohnungeigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 gründlich überarbeitet und „entstaubt“, dabei wurde quasi kein Stein auf dem anderen gelassen und die beinahe 70 Jahre geltenden Regelungen der Aktualität der Zeit angepasst.
Das WEMoG führt zu mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz und kann gleichzeitig zu einem Moter der Klimawende im Gebäudebereich werden.
- a. wurden Beschlusshürden für die Durchführung energetischer Sanierungen und den Einbau von E‑Ladesäulen deutlich gesenkt.
Die Willensbildung der Eigentümergemeinschaft wird durch den verstärkten Einbezug digitaler Kommunikation erleichtert und zukunftsgerichtet ausgestaltet.
Der Nachweis der Qualifikation in Form einer Zertifizierung und ständiger Fortbildung des Verwalters, stärkt zudem den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die wichtigsten Änderungen hat unser Berufsverband VDIV-NRW in einer Informationsbroschüre zusammengestellt, die Sie hier gerne herunterladen können.