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Das Woh­nungs­ei­gen­tums­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz kurz WEMoG ist zum 01.12.2020 in Kraft getreten.

Der Gesetz­ge­ber hat das bestehen­de Woh­nun­g­ei­gen­tums­ge­setz aus dem Jahr 1951 gründ­lich über­ar­bei­tet und „ent­staubt“, dabei wur­de qua­si kein Stein auf dem ande­ren gelas­sen und die bei­na­he 70 Jah­re gel­ten­den Rege­lun­gen der Aktua­li­tät der Zeit angepasst.

Das WEMoG führt zu mehr Rechts­si­cher­heit und Ver­brau­cher­schutz und kann gleich­zei­tig zu einem Moter der Kli­ma­wen­de im Gebäu­de­be­reich werden.

  1. a. wur­den Beschluss­hür­den für die Durch­füh­rung ener­ge­ti­scher Sanie­run­gen und den Ein­bau von E‑Ladesäulen deut­lich gesenkt.

Die Wil­lens­bil­dung der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft wird durch den ver­stärk­ten Ein­be­zug digi­ta­ler Kom­mu­ni­ka­ti­on erleich­tert und zukunfts­ge­rich­tet ausgestaltet.

Der Nach­weis der Qua­li­fi­ka­ti­on in Form einer Zer­ti­fi­zie­rung und stän­di­ger Fort­bil­dung des Ver­wal­ters, stärkt zudem den Schutz der Ver­brau­che­rin­nen und Verbraucher.

Die wich­tigs­ten Ände­run­gen hat unser Berufs­ver­band VDIV-NRW in einer Infor­ma­ti­ons­bro­schü­re zusam­men­ge­stellt, die Sie hier ger­ne her­un­ter­la­den können.